Rauchmelder

 

Alles schläft, einer wacht...

Wenn ein Brand ausbricht, zählt jede Sekunde. Doch was, wenn Sie einen Alarm überhören, weil das betroffene Zimmer zu weit weg liegt? Das lässt sich verhindern: Funk-Rauchmelder sind hier die optimale Lösung. Schlägt ein Melder Alarm, werden alle anderen synchron aktiviert - und alle Personen im Haus gleichzeitig gewarnt. Wir empfehlen für Ein- und Mehrfamilienhäuser vernetzbare Rauchmelder. Bringen Sie sich und Ihre Familie in Sicherheit - mit einer zuverlässigen Lösung. Vermieter sind demnach verpflichtet, in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluchtwegen (Fluren), Rauchmelder zu installieren.

 

Dies ist in den Landesbauordnungen geregelt. Basis dafür ist die Anwendungsnorm DIN 14676. Gerade im Schlaf werden Gerüche nur schwer wahrgenommen. Es reichen oft schon ein paar Atemzüge von Brandrauch für eine Bewusstlosigkeit. Die DIN-Norm ist jedoch nur eine Empfehlung.

 

  • Bayern: Seit September 2012 gilt Rauchmelderpflicht bei Neubauten. Bestandsgebäude müssen bis Ende 2017 mit Rauchmelder ausgestattet sein.

  • Baden-Württemberg: Seit Juli 2013 Rauchmelderpflicht in Neubauten. Bestandsgebäude bis 31.Dezember 2015.

  • Hessen: Seit Juni 2005 Rauchmelderpflicht. Ab 2015 auch Pflicht für Bestandwohnungen.

  • Saarland: Seit 2014 Pflicht in Neu- und Umbauten. Für Bestandswohnungen bisher noch keine Pflicht, jedoch kommt dies sicherlich bald.

  • Sachsen: Bisher noch keine Rauchmelderpflicht.

  • Sachsen-Anhalt: Seit Dez. 2009 Rauchmelderpflicht für Neubauten. Für Bestandswohnungen gilt noch eine Übergangsfrist bis Dez. 2015.

  • Thüringen: Seit 2008 Rauchmelderpflicht für Neubauten. Jetzt wurde auch beschlossen für Altbauten, mit einer Übergangsfrist bis 2018 zu verpflichten.

  • Schleswig-Holstein: Bereits seit 2005 müssen Neubauten mit Rauchmelder ausgestattet sein. Seit 2011 alle Wohnungen.

  • Rheinland-Pfalz: Rauchmelderpflicht für alle Wohnungen

  • Nordrhein-Westfalen: Seit 2013 Rauchmelderpflicht für Neubauten. Ab Jan. 2017 Pflicht für alle Wohnungen.

  • Niedersachsen: Seit 2010 Pflicht für Neu- und Umbauten. In bestehenden Wohnungen ab 2016.

  • Mecklenburg-Vorpommern: Einbaupflicht für Neubauten bereits seit 2006. In Altbauten seit 2010 Pflicht.

  • Hamburg: Seit 2006 Pflicht für Neubauten. Seit 2011 für alle Wohnungen

  • Brandenburg: Bisher noch keine Rauchmelderpflicht, jedoch ist diese bereits geplant.

  • Berlin: Bisher noch keine Rauchmelderpflicht.

  • Bremen: Seit 01.05.2010 Rauchmelderpflicht für Neubauten. Altbauten haben noch bis Ende 2015 Übergangsfrist für die Installation.

 

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